Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Aussteller

1. ANWENDUNGSBEREICH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge der Lorenz Kommunikation („Veranstalter“) mit dem Aussteller („Teilnehmer“) für Veranstaltungen des Veranstalters.

2. ANMELDUNG

2.1. Die Anmeldung als Aussteller für die Veranstaltung ist ausschließlich mit den vom Veranstalter vorgesehenen, vollständig ausgefüllten und rechtsgültig unterzeichneten Anmeldeunterlagen möglich. Die Zusendung der Anmeldeunterlagen ist ein Angebot des Teilnehmers zu einem Ausstellervertrag, der durch die schriftliche Zulassungsbestätigung des Veranstalters zustande kommt. Sollte die Buchung im Zeitrahmen eines Frühbucherrabattes vorgenommen worden sein, wird automatisch der entsprechende Rabattbetrag auf der Rechnung  ausgewiesen. Außerhalb des angegebenen Zeitrahmens ist die Berücksichtung des jeweiligen Frühbucherrabatts nicht möglich.
2.2. Mit der Zusendung der Anmeldung erkennt der Aussteller diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die „Hausordnung“ als verbindlich an. Die Hausordnung und die Bedingungen stehen auf der Veranstaltungs-Website als Download zur Verfügung.
2.3. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die ihn betreffenden Daten unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes und sonstiger datenschutzrechtlicher Vorschriften im Rahmen dieses Vertrages bearbeitet und genutzt werden.
2.4. Der Veranstalter übt das Hausrecht innerhalb der Veranstaltungsräumlichkeiten aus.

3. ZULASSUNG / ÜBERLASSUNG DER STANDFLÄCHE

3.1. Über Ihre Teilnahme entscheidet der Veranstalter innerhalb von 14 Tagen nach Maßgabe der für alle Teilnehmer geltenden Bestimmungen („Zulassung“). Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. Weicht der Inhalt der Zulassung vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab, so kommt der Vertrag nach Maßgabe der Zulassung zustande, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang schriftlich widersprechen. Die Zulassung gilt nur für die jeweilige Veranstaltung, das angemeldete Unternehmen und die angemeldeten Produkte und Dienstleistungen.
3.2. Die Zuteilung einer Standfläche erfolgt durch den Veranstalter nach freiem Ermessen. Ein Anspruch auf Zuteilung einer bestimmten Standfläche an einem bestimmten Ort besteht nicht. Sofern in der Zulassung eine bestimmte Standfläche angegeben ist, ist diese Angabe unverbindlich und der Veranstalter behält sich die Zuweisung einer abweichenden Standfläche vor.

4. AUF-/ ABBAU UND GESTALTUNG DER STÄNDE

4.1. Für die Gestaltung des Standes, die Bestückung mit Equipment (auch Verlängerungskabel) und die Einhaltung aller einschlägiger gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften oder Anordnungen, insbesondere zu Umweltschutz, Brandschutz und Unfallverhütung, ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Auch Auf- und Abbau, die Betreuung und Bewachung des Standes ist durch den Teilnehmer selbst und auf eigene Kosten zu regeln. Elektrik, WLAN etc. sind nicht im Preis enthalten. Sie erhalten hierzu ein separates Angebot.
4.2. Der Stand muss am Tag vor der Veranstaltung aufgebaut werden. Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, vorher mit dem Standaufbau zu beginnen oder Ausstellungsgut in die Ausstellungsräume zu verbringen.
4.3. Der Stand muss direkt nach der Veranstaltung abgebaut werden. Die vom Teilnehmer eingebrachten Aufbauten und Gegenstände sind bis spätestens zum Ende der Veranstaltung am selben Tag vom Teilnehmer von dem Gelände restlos zu entfernen.
4.4. Ton- und/oder Bildaufnahmen sowie sonstige Aufnahmen und Übertragungen der Veranstaltung aller Art bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.

5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

5.1. Der Preis der Ausstellerpakete („Paketpreis“) wird dem Teilnehmer nach der Zulassung in Rechnung gestellt. Mit Zugang der Rechnung wird der Paketpreis in voller Höhe zur Zahlung fällig und ist innerhalb von zehn Tagen ohne Abzug zu zahlen. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils geltenden gesetzl. Mehrwertsteuer (derzeit 19%).
5.2. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank fällig. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Eine Teilnahme ist nur bei Zahlungseingang vor Beginn der Veranstaltung möglich. Im Übrigen behalten wir uns vor, bei Eintritt von Zahlungsverzug unsere Zahlungsforderung unmittelbar auf dem Rechtswege geltend zu machen und die hierfür anfallenden Kosten als Verzugsschaden in Rechnung zu stellen.


6. STORNIERUNG

6.1. Der Teilnehmer ist berechtigt, bis zum 30.August 2023 vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall hat der Teilnehmer eine Stornogebühr in Höhe von 15% des Paketpreises zu zahlen. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden.
6.2. Ein Rücktritt vom Vertrag nach dem 30.August 2023 ist grundsätzlich nicht mehr möglich.

7. VERSICHERUNG / HAFTUNG

7.1. Der Veranstalter übernimmt keine Obhutspflicht für eingebrachtes Ausstellungsgut, für Standausrüstung und für Gegenstände, die sich im Eigentum der auf dem Stand tätigen Personen befinden.
7.2. Die Versicherung der Ausstellungsgüter gegen alle Risiken des Transports und während der Veranstaltung gegen Beschädigung, Diebstahl etc., ist Angelegenheit des Teilnehmers.
7.3. Der Veranstalter haftet auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten oder bei der Vertragsanbahnung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter außer in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen. Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung seiner Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.
7.4. Der Teilnehmer haftet gegenüber dem Veranstalter für alle Schäden, die der Teilnehmer, seine gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen schuldhaft herbeiführen, einschließlich der Schäden, die an Gebäuden auf dem Ausstellungsgelände und dessen Einrichtung entstehen, und stellt den Veranstalter von Ersatzansprüchen Dritter wegen solcher Schäden frei. Diese Freistellungsverpflichtung erstreckt sich auch auf eventuelle behördliche Bußgelder, die in Zusammenhang mit der Veranstaltung gegen den Veranstalter verhängt werden.
7.5. Für die Inhalte der Werbemittel oder sonstiger Informationsunterlagen des Teilnehmers ist ausschließlich der Teilnehmer verantwortlich.
7.6. Der Teilnehmer sichert zu, dass er zur Verwendung des Logos berechtigt ist, das er dem Veranstalter im Rahmen dieses Vertrages zur Verfügung stellt. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter von allen Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung frei, die dadurch entstehen, dass Werbemaßnahmen des Teilnehmers, insbesondere das vom Teilnehmer zur Verfügung gestellt Logo, gegen Rechte Dritter oder sonstige gesetzliche Vorschriften verstoßen.
7.7. Der Veranstalter kann keine Gewähr dafür übernehmen, dass ein in einer Pressemitteilung benannter Teilnehmer in der Presseberichterstattung erwähnt wird.

8. ABSAGE, VERLEGUNG ODER VERLÄNGERUNG DER DAUER DER VERANSTALTUNG

8.1. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung abzusagen, örtlich oder zeitlich zu verlegen oder die Dauer zu verändern, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt oder höhere Gewalt oder andere, vom Veranstalter nicht zu vertretende unvorhergesehene Ereignisse wie Streik, Aussperrung, Nichtverfügbarkeit von Energie oder behördliche Maßnahmen dies erfordern.
8.2. Eine Verlegung oder Veränderung der Dauer der Veranstaltung wird mit der Mitteilung an den Teilnehmer Bestandteil des Vertrages. In diesem Fall steht dem Teilnehmer ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu. Der Rücktritt ist unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis der Veränderung schriftlich zu erklären.
8.3. Im Falle einer Absage, Verlegung oder Veränderung der Dauer der Veranstaltung aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, ist der Teilnehmer verpflichtet, die dem Veranstalter durch die Vorbereitung der Veranstaltung entstandenen Kosten anteilig in angemessener Höhe zu tragen.
8.4. Muss der Veranstalter aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen nicht von ihm zu vertretenden Gründen eine begonnene Veranstaltung verkürzen oder den Ausstellungsbereich oder Teile davon nach dem Beginn der Veranstaltung vorübergehend oder auf Dauer räumen, so sind Ansprüche des Teilnehmers auf vollständige oder teilweise Rückgewähr des Paketpreises ausgeschlossen.
8.5. Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Veranstalter im Falle einer Absage, Verlegung oder Veränderung der Dauer, Verkürzung oder Räumung der Veranstaltung sind ausgeschlossen, es sei denn, die Absage, Verlegung, Veränderung oder Räumung beruhte auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen

9. ERFÜLLUNGSORT / GERICHTSSTAND / ANWENDBARES RECHT / SALVATORISCHE KLAUSEL

9.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Grevenbroich.
9.2. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und dem Veranstalter gilt deutsches Recht.
9.3. Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.

Verantwortlich Lorenz Kommunikation
Veilchenweg 10, 41516 Grevenbroich
Tel. +49 2182 57878-10
E-Mail a.lorenz@lorenz-kommunikation.de
www.lorenz-kommunikation.de
Finanzamt Grevenbroich Steuer-Nummer: 114/5392/4141

im Auftrag der Veranstalter:
HYTORC Barbarino & Kilp GmbH
Kempchen Dichtungstechnik GmbH
F. REYHER Nchfg. GmbH & Co. KG

Für Besucher

Tagungsgebühren: (Alle Preise verstehen sich zzgl. MwSt. je Person)
Sollte die Buchung im Zeitrahmen eines Frühbucherrabattes vorgenommen worden sein, wird automatisch der entsprechende Rabattbetrag auf der Rechnung  ausgewiesen. Außerhalb des angegebenen Zeitrahmens ist die Berücksichtung des jeweiligen Frühbucherrabatts nicht möglich. Eine Teilnahme ist personengebunden und nicht übertragbar. Die Änderung der Teilnehmer/innen ist möglich, wenn sie uns vorab in Textform unter Benennung der betreffenden Teilnehmer/innen mitgeteilt wird. Wird eine Teilnahme auf die beiden Konferenztage unter zwei Personen aufgeteilt, erheben wir eine Gebühr von 150€ zzgl. MwSt. pro Änderung. Wir bitten um Verständnis, dass bei einer Aufteilung über die angegebene Personenanzahl hinaus für jede(n) zusätzliche(n) Teilnehmer/in die volle Teilnahmegebühr fällig wird. 
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank fällig. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Eine Teilnahme ist nur bei Zahlungseingang vor Beginn der Veranstaltung möglich. Im Übrigen behalten wir uns vor, bei Eintritt von Zahlungsverzug unsere Zahlungsforderung unmittelbar auf dem Rechtswege geltend zu machen und die hierfür anfallenden Kosten als Verzugsschaden in Rechnung zu stellen.

29.-30. November 2023
Die Tagungsgebühr für beide Tage des Münchener Forums Verbindungstechnologie, 29.-30. November 2023, beinhaltet die Teilnahme an Kongress, Ausstellung, Catering und Abendveranstaltung. Die Tagungsgebühr für beide Tage beträgt 850 Euro zzgl. MwSt. pro Person. Studenten bezahlen eine Gebühr von 150 Euro zzgl. MwSt. (mit Nachweis).

Zahlungsbedingungen
Die entsprechend den anfallenden Tagungsgebühren sind nach Eingang der Rechnung ohne Abzug sofort zu überweisen. Barzahlung vor Ort ist nicht möglich.

Teilnahmebestätigung
Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung per Mail. Die Rechnung geht Ihnen per Mail zu und ist innerhalb von zehn Tagen ohne Abzug zu zahlen.

Registrierung

Die Teilnehmer/innen des Münchener Forums Verbindungstechnologie,werden am Empfangscounter des Münchener Forums Verbindungstechnologie, registriert. Dort erhalten Sie die Namensschilder, die zur Nutzung der gebuchten Angebote der Veranstaltung berechtigen.

Stornierung
Bei einer Stornierung bis zum 30.August 2023 fällt eine Bearbeitungsgebühr von 75 Euro zzgl. MwSt. an. Der Restbetrag wird erstattet. Nach diesem Termin verfällt im Falle einer Stornierung die Teilnahmegebühr, die in voller Höhe zu zahlen ist.

Haftung
Die Organisatoren und die Veranstalter treten in jedem Fall nur als Vermittler auf und haften nicht für Verluste, Unfälle oder Schäden an Personen und Sachen, gleich welchen Ursprungs.

verantwortlich Lorenz Kommunikation
Veilchenweg 10, D-41516 Grevenbroich

Tel. +49 2182 57878-10
E-Mail a.lorenz@lorenz-kommunikation.de
www.lorenz-kommunikation.de

Finanzamt Grevenbroich Steuer-Nummer: 114/5392/4141
Newsletternutzung und Kontaktformulare

Newsletteranmeldungen:

Wir würden uns freuen, Sie regelmäßig über Veranstaltungen, Dienstleistungen oder Aktivitäten von Lorenz Kommunikation per E-Mail oder schriftlich informieren zu dürfen. Die von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich für den vorgenannten Zweck verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen, indem Sie uns kontaktieren. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Die Inanspruchnahme von Dienstleistungen von Lorenz Kommunikation ist nicht davon abhängig, dass Sie die vorstehende Einwilligung für die Verarbeitung von Daten erteilt haben. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz haben Sie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der personenbezogenen Daten, bei Auskünften, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten kontaktieren Sie uns bitte unter den im Impressum angegebenen Kontaktdaten.

Kontaktformular (s. Anreise)
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